AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen und Dienstleistungen (AGBBew) der Firma ASM Berlin GmbH – Allgemeiner Sicherheits- und medizinischer Versorgungsdienst (GF Michael Waltner)
Stand: Juni 2023
§1 Allgemeine Dienstausführung, Personal
(1) Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist $34a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Tätigkeit als Revier-, Separatwach- und Sonderdienst aus.
a. Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei soweit nichts anderes vereinbart ist bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachabschnitten zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeilen vorgenommen.
b. Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch einen oder mehrere Sicherheitsmitarbeiter, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind, wobei durch die objektbezogenen Dienstanweisungen die einzelnen Tätigkeiten festgelegt werden.
c. Zu den Sonderdiensten gehören Personenbegleit- und Schutzdienste. Geld- und Werttransporte, der Betrieb von Alarm-, Notruf- und Dienstleistungszentralen. Werkschutzdienste, Personalkontrollen, Detektivdienstleistungen sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs-, Aufsichts- und Garderobendiensten, von Logistikern-Servicepersonal , Fahrdiensten / Mietwagenservice und mobiler erste Hilfe staion sowie Komparserie , Medizinisches Personal ( Tester für Antigenschnelltest )/ Sanitätsdiensten / und Brandschutz, für Ausstellungen in Museen, auf Messen und bei Veranstaltungen. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und der Fa. ASM Berlin GmbH werden in besonderen Verträgen vereinbart.
(2) Fa. ASM Berlin GmbH erbringt ihre Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gem. Gesetz über die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 07.08.1972 BGB 1072 I, S.1393) wobei sie sich ihres Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegen ausgenommen bei Gefahr im Verzuge bei den Beauftragten der Firma ASM Berlin GmbH. Sie ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen ihren Mitarbeitern gegenüber allein verantwortlich.
§2 Objektbezogene Dienstanweisung
(1) Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche objektbezogene Dienstanweisung maßgebend. Sie enthält, entsprechend den Anweisungen des Auftraggebers, die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen die vorgenommen werden müssen.
(2) Änderungen und Ergänzungen der objektbezogenen Dienstanweisungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorhergesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.
§3 Schlüssel und Notfallanschriften
(1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal verursachte Schlüsselbeschädigungen haftet die Fa.ASM Berlin GmbH gem. §10.
(2) Der Auftraggeber gibt der Fa. ASM Berlin GmbH die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objekts auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Dabei ist eine Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen. Anschriften- und Telefonänderungen müssen hier umgehend mitgeteilt werden.
§4 Beanstandungen
(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich, möglichst vorab telefonisch, der Fa.ASM Berlin GmbH zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
(2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Beendigung des Vertrages, wenn die Fa. ASM Berlin GmbH nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist spätestens innerhalb von sieben Werktagen für Abhilfe sorgt.
§5 Auftragsdauer
Der Vertrag läuft, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, auf ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr.
§6 Ausführung durch andere Unternehmen
Fa. ASM Berlin GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in allen Geschäftsbereichen anderer gemäß §34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen/Dienstleister zu bedienen, sofern der Auftraggeber diesem nicht schriftlich widerspricht.
§7Unterbrechung der Bewachung/Dienstleistung alle Art
(1) Im Kriegs-und Streikfall bei Unruhen und anderen Fällen (Höherer Gewalt) kann die Fa. Security Service den Dienst soweit die Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
(2) Im Falle der Unterbrechung ist sie verpflichtet das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
§8 Vorzeitige Vertragsauflösung
(1) Bei Umzug des Auftragsgebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Wachobjektes/ Dienstleistungsobjekt kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen zum nächsten 1.des folgenden Monat.
(2) Gibt die Fa. ASM Berlin GmbH den Wachabschnitt/ Dienstleistungsvereinbarung auf oder verändert sie ihn, so ist sie ebenfalls zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
§9 Rechtsnachfolge
(1) Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Personen des Auftraggebers abgestellt wird.
(2) Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung der Fa. ASM Berlin GmbH wird der Vertrag nicht berührt.
§10 Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Bei Schadenansprüchen jeglicher Art gleich aus welchem Rechtsgrund ist die Haftung der Fa. ASM Berlin GmbH für Schäden die von ihr oder ihren Organen fahrlässig verursacht werden bis zu den in §10 (4) genannten Höchstsummen beschränkt.
(2) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von Mitarbeitern ist nicht in der Haftung der Fa. ASM Berlin GmbH, sondern liegt in der Haftung des Verursachers.
(3) Auch die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Organen ist nicht in der Haftung der Fa. ASM Berlin GmbH, sondern liegt in der Haftung des Verursachers.
(4) Die Haftung des Unternehmers ist in jeden Fall auf die Höhe der Haftungshöchstgrenze der Versicherung (Versicherungsschein) der Fa. ASM Berlin GmbH beschränkt.
(5) Schadensersatzansprüche direkt gegen Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(6) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Wachtätigkeit / Dienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme von Streupflicht bei Glätte die Bedienung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen. Ferner ausgeschlossen sind Schäden wegen Abhandenkommen, Beschädigung oder Verwechslung von Sachen, die in einer Garderobe in Verwahrung gegeben wurden.
§11 Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Unabhängig von der Ausschlusspflicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gemäß §10 (1) ist der Auftraggeber verpflichtet Haftpflichtansprüche unverzüglich geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der Fa. ASM Berlin GmbH unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen- Schadensaufwendungen die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt. Gehen zu seinen Lasten.
§12 Haftungsnachweis
Die Fa. ASM Berlin GmbH ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung deren Grenzen sich aus §10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.
§13 Zahlung des Entgeltes
(1) Die Fa. ASM Berlin GmbH stellt dem Auftraggeber die Bewachungsgebühr grundsätzlich jeweils monatlich, sonst nach Beendigung eines Auftrages in Rechnung. Die Bewachungsgebühr/ Dienstleistungsgebühr ist zahlbar jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfall hat die Fa. ASM Berlin GmbH Anspruch auf Verzugszinsen in banküblicher Höhe.
(2) Aufrechnung und Zurückhaltung des Entgeltes sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung der Fa. ASM Berlin GmbH nebst ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber abgemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.
§14 Preisänderung
Im Falle der Veränderung von Lohnkosten oder Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-Mantel-oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern , um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkosten die Selbstkosten für die Ausführung des Auftrages geändert haben, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
§15 Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
(1) Der Vertrag ist für die Fa. ASM Berlin GmbH von dem Zeitpunkt an bindend, an welchem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung / Vereinbarung zugeht und diese unteschreibt.
(2) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Bemerkungen:
Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ein Pausenabzug ist nicht gestattet.
Es werden nur volle und halbe Stunden abgerechnet.
Die Preise gelten inklusive der gesetzlichen Nachtzuschläge.
Sonntagszuschläge / Feiertage, der 24.12. und 31.12. sowie Bestimmungen in den Tarifverträgen des Bewachungsgewerbes werden mit 100% Zuschlag abgerechnet. (ausgenommen sind vertragliche Sonderregelungen zwischen den Vertragsparteien)
Die Mindestbuchzeit beträgt 6 Stunden pro Mitarbeiter/- in
Wir erklären, dass wir unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den für die Branche gesetzlich geltenden Mindestlohn zahlen.
Zahlungsbedingungen: Die Rechnungslegung erfolgt bis zum 15. eines Kalendermonats oder nach Beendigung des Auftrags oder es gibt extra eine schriftliche Vereinbarung der Zahlungsbedingungen.
Der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig und auf das Konto der Fa.ASM Berlin GmbH ohne Abzüge zu überweisen.
Stornierungsmodalitäten: gemäß der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung•
10 Tage vor VA Beginn kostenfrei;
10-8 Tage 25% der Nettosumme;
7-4 Tag vor VA Beginn 50% der Nettosumme
4-1 Tag vorher 100%.der Nettosumme
Eine Auftragsbestätigung bedarf der rechtsverbindlichen Gegenzeichnung dieses Angebots/ Vereinbarung sowie der anschließenden Rückgabe als Auftragsbestätigung/Vereinbarung an uns (per E-Mail) oder per Post.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASM Berlin GmbH.
Diese sind Vertragsbestandteil.
Mit der Auftragsbestätigung erkläre/n ich/wir, dass der Auftraggeber zahlungsfähig und zahlungswillig ist.
§16 Vertragswirksamkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
§17 Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass
(1) die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.
(2) Ansprüche aus den Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.